Haushaltshilfe nach Unfall oder Operation
Wieder zuhause – aber der Alltag ist zu viel?
Was unsere Haushaltshilfe für Sie übernimmt
Unsere Haushaltshilfen kümmern sich um alles, was im Alltag gerade zu viel ist.
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereichs (Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche sauber halten)
- Einkaufen und Besorgungen, damit der Kühlschrank gefüllt bleibt.
- Zubereitung von Mahlzeiten, auf Wunsch nach Ihren persönlichen Vorlieben.
- Wäsche waschen, trocknen, bügeln, Betten beziehen.
- Müllentsorgung und kleine Haushaltswege.
- Unterstützung im Alltag, z. B. Begleitung zu Arztterminen oder zur Reha.
Ein Beispiel: Sie kommen nach einer Knie-OP aus dem Krankenhaus, dürfen kaum stehen und sollen sich schonen. Unsere Haushaltshilfe übernimmt Putzen, Einkaufen und Kochen, während Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Sprechen Sie uns an, wir helfen auch kurzfristig!
Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach OP oder Unfall?
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach OP oder Unfall?
In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe ganz oder teilweise.
Typische Situationen, in denen Sie Anspruch haben können:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, wenn Sie vorübergehend Ihren Haushalt nicht führen können.
- Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, wenn der Arzt eine Haushaltshilfe verordnet.
- Mit anerkanntem Pflegegrad, wenn Sie Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI nutzen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung für Sie infrage kommt. Ob ärztliche Verordnung, Entlastungsbetrag oder andere Kassenleistungen.
Die Finanzierung der Haushaltshilfe auf einen Blick
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Haushaltshilfe zu finanzieren. Nach einem Unfall oder einer Operation ohne Pflegegrad kann der Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Die Krankenkasse übernimmt dann häufig die Kosten für einen zeitlich befristeten Zeitraum, zum Beispiel für einige Wochen.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI genutzt werden. Damit stehen Ihnen bis zu 131 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag zur Verfügung, als laufende Entlastung im Haushalt und ergänzend zu anderen Leistungen. Bei längeren Einschränkungen im Alltag ist außerdem eine Kombination aus Kassenleistungen und privaten Eigenanteilen möglich, sodass die Unterstützung flexibel an Ihren individuellen Bedarf angepasst werden kann.
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