Kostenübernahme von Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – so zahlt die Kasse mit

Wenn Pflege im Alltag zum Thema wird, taucht schnell die Frage auf: Wer trägt eigentlich die Kosten dafür? Hier erhalten Sie einen übersichtlichen Einblick, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie wir Sie Schritt für Schritt bei der Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse begleiten.
Finanzierung von Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung

Wer übernimmt die Kosten?

Je nach Situation können Krankenkasse oder Pflegekasse einen großen Teil der Kosten für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung tragen. Bei akuter Erkrankung, nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt ist in vielen Fällen die Krankenkasse zuständig, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, können Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden – zum Beispiel über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. ​

Ihre Möglichkeiten auf einen Blick

  • Bei akuter Erkrankung, Schwangerschaft, Unfall oder nach OP: Kostenübernahme über die Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Verordnung für Haushaltshilfe, meist zeitlich befristet auf den Zeitraum, in dem Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können.
  • Ab Pflegegrad 1: Nutzung des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung.
  • Längerfristiger Unterstützungsbedarf: Kombination aus Kassenleistungen (Pflegekasse, ggf. Krankenkasse) und einem transparenten Eigenanteil, der sich flexibel an Ihren Bedarf anpassen lässt.

Ein Beispiel: Sie haben Pflegegrad 2 und benötigen regelmäßig Hilfe im Haushalt. Dann können wir unsere Einsätze über den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen der Pflegekasse abrechnen, sodass für Sie nur ein geringer oder gar kein Eigenanteil übrig bleibt.

Für Ihre Gesundheit

Was ist für die Kostenübernahme nötig?

Für die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Für Leistungen über die Pflegekasse ist ein bewilligter Pflegegrad erforderlich. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen dann automatisch monatlich zu und kann für anerkannte Haushaltshilfeanbieter wie JP Servicefee eingesetzt werden.

Den Antrag reichen wir für Sie direkt bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein – unsere Servicefeen unterstützen Sie dabei, prüfen Unterlagen und übernehmen, soweit möglich, die komplette Abstimmung mit der Kasse. So starten Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung schnell, ohne dass Sie sich durch den Bürokratie-Dschungel kämpfen müssen.

Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung

Direkte Abrechnung mit den Kassen – keine Vorleistung

Als anerkannter Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen rechnet JP Servicefee die bewilligten Leistungen in der Regel direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab. Das bedeutet: Sie müssen die Einsätze meist nicht vorfinanzieren, sondern zahlen nur dann einen Eigenanteil, wenn dieser von der Kasse verlangt wird oder der vereinbarte Umfang darüber hinausgeht.

Wir besprechen vorab transparent, welche Kosten von der Kasse übernommen werden und welcher Anteil gegebenenfalls selbst zu tragen ist, damit Sie Planungssicherheit haben und Ihre Unterstützung im Alltag entspannt nutzen können.

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