Pflegegrad 3: Leistungen, Voraussetzungen und Geldleistungen für mehr Unabhängigkeit

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Inhaltsverzeichnis

Wenn der Alltag zur echten Herausforderung wird, ist es wichtig zu wissen, welche Unterstützung Ihnen im Alltag zusteht. Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit durch Krankheit oder körperliche Einschränkung. Das bedeutet: Körperpflege, Haushaltsführung und die Organisation des Alltags sind alleine nicht mehr oder kaum noch zu bewältigen. Für viele Menschen in Neuss, Dormagen und ganz NRW ist das eine Situation, die plötzlich und unvorbereitet eintritt. Die Einstufung in Pflegegrad 3 ist dabei keine Niederlage, sondern der erste Schritt zu echter Entlastung.

Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht alleine stemmen. Die Pflegeversicherung stellt bei diesem Pflegegrad eine Reihe von Pflegeleistungen bereit, die Ihnen oder Ihren Angehörigen spürbar helfen. Als lokaler Dienstleister in der Region begleiten wir Sie dabei, diese Leistungen zu verstehen und zu nutzen. Wir erklären Ihnen, was Sie erwartet und wie Sie eine Haushaltshilfe damit finanzieren können.

Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Das Pflegegrad-System kennt fünf Stufen. Jede davon beschreibt einen anderen Grad an Unterstützungsbedarf.

Pflegegrad 1

Diese Einstufung gilt für Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung. Gelegentliche Hilfe im Alltag reicht hier aus.

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 richtet sich an Menschen mit moderatem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei der Mobilität oder der selbstständigen Lebensführung. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 3

Dieser Pflegegrad beschreibt eine schwere Beeinträchtigung. Unterstützung ist in erheblichem Maße erforderlich.

Pflegegrad 4

In diesen Bereich fallen Personen mit schwersten Beeinträchtigungen und einem Betreuungsbedarf rund um die Uhr.

Pflegegrad 5

Menschen mit besonders intensivem, häufig medizinischem Versorgungsbedarf werden in diesen Pflegegrad eingestuft.

Gut zu wissen: Früher hieß es Pflegestufe 3. Mit der Pflegereform wurden die alten Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt.

Was bedeutet Pflegegrad 3 genau?

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Ursachen können unterschiedlich sein: körperliche Erkrankungen, psychische Belastungen oder kognitive Einschränkungen. Meistens brauchen Betroffene in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig Unterstützung im Haushalt und darüber hinaus.

Die Pflegeversicherung stellt dafür finanzielle Mittel, Sachleistungen und Pflegehilfsmittel bereit. Viele Betroffene nutzen diese Leistungen auch für eine Haushaltshilfe. Pflegegrad 3 gibt Ihnen dabei einen klar geregelten Anspruch, den wir gemeinsam mit Ihnen bei Ihrer Versicherung ausschöpfen können.

Welche Leistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 3 zu?

Pflegegeld: 599 Euro pro Monat

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro pro Monat. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es einsetzen. Dieses Geld können Sie frei einsetzen, zum Beispiel um eine Haushaltshilfe von JP Servicefee zu finanzieren, die bei anfallenden Aufgaben unterstützt.

Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro monatlich

Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Dazu gehören Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung, Mobilitätshilfen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Bei Pflegegrad 3 stehen dafür bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.

Kombinationsleistung

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Beides lässt sich anteilig kombinieren. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität und ermöglicht eine Versorgung, die wirklich zu Ihrer Situation passt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Entlastung, wenn sie am meisten gebraucht wird

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Auszeit. Die Verhinderungspflege macht das möglich: Bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr können Sie eine Vertretung in Anspruch nehmen, ohne dass die pflegebedürftige Person unversorgt bleibt. Wenn eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, greift die Kurzzeitpflege, ebenfalls für bis zu 8 Wochen im Jahr.

Gut zu wissen: Seit 2026 gibt es für beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag aufteilen. So lässt sich der Spielraum ganz individuell anpassen. Für die Verhinderungspflege können ab Pflegegrad 3 bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege genutzt werden. Wichtig zu wissen: Den vollen Betrag können Sie nur ausschöpfen, wenn die Vertretung durch einen anerkannten Pflegedienst oder durch Personen übernommen wird, die nicht eng mit Ihnen verwandt sind und nicht in Ihrem Haushalt leben. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung, liegt der Erstattungsbetrag bei rund 1.198 Euro jährlich.

Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.357 Euro monatlich

Bei der teilstationären Pflege werden Betroffene tagsüber oder nachts durch einen Pflegedienst betreut und verbringen die übrige Zeit in ihrem Zuhause. Das entlastet pflegende Angehörige spürbar und bringt Struktur und soziale Kontakte in den Alltag der Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse stellt dafür bis zu 1.357 Euro monatlich bereit.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Menschen mit einem Pflegegrad zu. Er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Trägern für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verrechnet. Eine Haushaltshilfe wie unsere Servicefeen kann über dieses Budget finanziert werden. Die Grundlage für diesen Betrag bildet der Paragraph 45b SGB XI. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. JP Servicefee erfüllt diese Voraussetzung. Sie können den Betrag also direkt bei uns einsetzen.

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können bis zu zwölf Monate lang angespart und dann gebündelt eingesetzt werden. Das gibt Ihnen mehr Spielraum bei der Planung.

Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.180 Euro

Damit Betroffene sicher in ihrem Zuhause bleiben können, übernimmt die Pflegekasse einmalig bis zu 4.180 Euro pro Jahr für bauliche Anpassungen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, Anpassungen im Badezimmer, breitere Türrahmen oder rutschfeste Bodenbeläge.

Wie wird Pflegegrad 3 beantragt?

Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Diese ist in der Regel Ihrer Krankenversicherung angegliedert. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Einstufung in Pflegegrad 3. Pflegegrad 3 wird schneller bewilligt, wenn Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen von Beginn an beifügen. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

Begutachtung durch den medizinischen Dienst

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder MedicProof, je nach dem, ob Sie GKV oder PKV versicher sind, kommt zu Ihnen nach Hause und beurteilt die Pflegebedürftigkeit. In den meisten Fällen werden dabei sechs Bereiche bewertet:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich die betroffene Person fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sie sich orientieren und kommunizieren?
  • Verhalten und psychische Situation: Wie häufig ist Unterstützung aufgrund psychischer Belastungen nötig?
  • Selbstversorgung: Wird Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder Essen benötigt?
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Können Medikamente selbstständig eingenommen werden?
  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: Wie selbstständig können Termine und Kontakte gepflegt werden?

Es ist ratsam, dass eine vertraute Person beim Besuch dabei ist. Sie kann wichtige Informationen ergänzen und in schwierigen Momenten unterstützen.

Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens. Bei positiver Entscheidung werden der Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bewilligt. Haben Sie bereits Pflegegrad 2 und Ihre Situation hat sich verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Als Anbieter vor Ort in Neuss und Dormagen begleiten wir Sie durch diesen Prozess. Einfach anrufen.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich. Man unterscheidet zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsmitteln.

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die die Pflege erleichtern. Dazu gehören elektrisch verstellbare Pflegebetten, Hebelifter für sicheres Umlagern, Rollstühle für mehr Mobilität, Dusch- und Toilettenstühle sowie Gehhilfen wie Rollatoren oder Stöcke. Antidekubitusmatratzen schützen bettlägerige Menschen vor schmerzhaften Druckgeschwüren.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte für den täglichen Hygienebedarf: Einmalhandschuhe, Inkontinenzprodukte, Desinfektionsmittel, Wundauflagen, Bettschutzeinlagen und Hautpflegemittel.

Was ist eine Haushaltshilfe, und was übernimmt sie?

Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie im Alltag bei den Aufgaben, die alleine nicht mehr zu schaffen sind. Das ist keine kleine Hilfe nebenbei. Für viele Menschen mit Pflegegrad 3 ist sie der entscheidende Unterschied zwischen einem Leben im eigenen Zuhause und einer stationären Einrichtung. Sie müssen nicht auf eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit warten. Eine Haushaltshilfe kann auch bei akuter Erkrankung beantragt werden, wenn der Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst geführt werden kann.

Zu den typischen Dienstleistungen einer Haushaltshilfe gehören:

  • Putzen und Pflege der Wohnung
  • Einkäufe erledigen
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Wäsche waschen und pflegen
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei Behördengängen und der Organisation des Alltags
  • Gesellschaft leisten und ein offenes Ohr haben

Unsere Servicefeen bieten genau diesen Service. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, kennen Ihre Situation und sind verlässlich an Ihrer Seite. Denn echte Unterstützung im Alltag bedeutet mehr als erledigte Aufgaben. Es bedeutet, dass Sie dort bleiben können, wo Sie am liebsten sind: in Ihrem eigenen Zuhause.

Gut zu wissen: Rein private Putzkräfte ohne offizielle Zulassung werden von der Pflegekasse nicht erstattet. Damit Ihre Kosten übernommen werden, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. Unsere Servicefeen erfüllen diese Voraussetzung!

Hilfe im Haushalt bei Pflegegrad 3 finanzieren

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können bei Pflegegrad 3 auf mehreren Wegen gedeckt werden. Je nachdem, wie viele Stunden Haushaltshilfe Sie benötigen, stehen Ihnen verschiedene Bausteine zur Verfügung:

Somit lassen sich wirklich viele Stunden Unterstützung solide finanzieren. Wie viel pro Stunde übernommen wird, hängt vom gewählten Leistungsweg ab. Welche Kombination für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir schauen das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, können Sie mit Pflegegrad 3 bis zu 40 Prozent des nicht verbrauchten Budgets in Leistungen einer anerkannten Haushaltshilfe umwandeln. Voraussetzung ist auch hier ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter. Wir helfen Ihnen, diesen Spielraum zu nutzen.

Wichtig: Rein private Putzkräfte ohne Zulassung werden von der Pflegekasse nicht erstattet. Damit Ihre Kosten übernommen werden, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein.

Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Noch unsicher, ob eine Haushaltshilfe für Sie im Haushalt infrage kommt? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und wie die Finanzierung für Sie aussehen kann. Kein Vergleich von Angeboten, kein Papierkram. Einfach ein offenes Gespräch.

 

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