Wenn Pflege zum Alltag wird, braucht es die richtigen Mittel. Pflegehilfsmittel sind kein Luxus. Sie sind ein praktischer, oft unterschätzter Anspruch, der Versicherten und ihren Angehörigen die tägliche Pflege spürbar erleichtern kann.
In diesem Artikel erklären wir, was zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind und worin sie sich von anderen Hilfsmitteln unterscheiden. Wir zeigen, wie Sie die Erstattung über die Pflegekasse beantragen, welche Pflegegrade einen Anspruch auf diese Pflegeleistungen nach § 40 SGB XI begründen und welche Rolle der Medizinische Dienst dabei spielt. Denn wer einen Pflegehaushalt führt oder als Pflegeperson täglich zur Seite steht, sollte wissen: Diese Unterstützung steht Ihnen zu.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die gezielt für die häusliche Pflege eingesetzt werden. Sie erleichtern den Pflegealltag, schützen die Gesundheit der Pflegebedürftigen und entlasten pflegende Angehörige. Gelistet sind sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie bei privaten Kassen im jeweiligen Hilfsmittelkatalog.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für die häusliche Pflege. Wer stationär in einem Pflegeheim versorgt wird, hat über diesen Weg keinen Anspruch.
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
Technische Pflegehilfsmittel
Hierzu zählen Geräte wie Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte oder Notrufsysteme. Diese Produkte werden in der Regel als Leihgabe von der Pflegekasse übernommen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bestimmte Pflegehilfsmittel dieser Kategorie sind Produkte, die im täglichen Einsatz aufgebraucht werden. Als Beispiel gelten Einmalhandschuhen, Schutzschürzen, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen. Sie werden monatlich mit einem Zuschuss von bis zu 42 Euro über die Pflegekasse erstattet. Viele Anbieter stellen diese Produkte gebündelt als sogenannte Pflegebox zusammen, was die Bestellung deutlich vereinfacht.
Was ist der Unterschied zu Hilfsmitteln?
Die Begriffe werden oft verwechselt. Der Unterschied ist aber wichtig.
Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Prothesen sind medizinisch notwendig und müssen vom Arzt verordnet werden. Sie dienen dazu, Behinderungen auszugleichen oder den Behandlungserfolg zu unterstützen.
Pflegeverbrauchsmittel, wie Handschuhe hingegen erleichtern die häusliche Unterstützung gedacht. Für sie brauchen Sie keine ärztliche Verordnung. Es reicht ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse. Um Geräte dieser Art kümmert sich zumeist ein Pflegedienst.
Viele Menschen kaufen diese Produkte aus eigenem Bedarf in Drogerien oder Apotheken, ohne zu wissen, dass ein Teil der Kosten erstattet werden kann. Ob Sie zu Hause pflegen, einen haushaltsnahen Dienstleister, wie JP Servicefee beauftragen oder jemanden im Pflegeheim begleiten: Die Lieferung direkt nach Hause ist in vielen Fällen möglich und bequemer als der Weg in den Laden.
Wir von JP Servicefee helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Welche Mittel Ihnen zustehen, wie Sie den Antrag stellen und was Sie monatlich erstattet bekommen, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel-Liste zusammen
Die Pflegeversicherung unterteilt Pflegehilfsmittel in vier offizielle Produktgruppen. Je nach Situation und Pflegegrad kann die Versorgung mit Produkten aus einer oder mehreren Gruppen beantragt werden.
PG 50: Erleichterung der Pflege
Technische Pflegehilfsmittel wie elektrisch verstellbare Pflegebetten und spezielle Pflege-Liegerollstühle.
PG 51: Körperpflege, Hygiene und Linderung von Beschwerden
Produkte wie Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, widerverwendbare Bettschutzunterlagen und Lagerungsrollen.
PG 52: Selbstständigere Lebensführung und Mobilität
Notrufsysteme wie der Hausnotruf sowie praktische Alltagshilfen, die mehr Sicherheit und Unabhängigkeit ermöglichen.
PG 54: Verbrauchsmittel für den Pflegealltag
Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mittel zur Desinfektion von Flächen und Händen sowie Mundschutz. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz reduziert das Risiko von Tröpfcheninfektionen und gehört in jeden Pflegehaushalt. Fingerlinge sind eine praktische Alternative zu Einmalhandschuhen, wenn es bei der Pflege nur um kleinere Handgriffe geht.
Sie sind unsicher, welche Produktgruppen für Ihre Situation infrage kommen? Wir von JP Servicefee schauen gemeinsam mit Ihnen, was Sie beantragen können und wie die Versorgung in Ihrem Alltag konkret aussehen kann.
Die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln: Ihre 42 Euro pro Monat
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich. Diese Pflegehilfsmittelpauschale gilt ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig von der übrigen Pflegesituation. Auch wer Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 hat, beantragt sie auf demselben Weg.
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel als Leihgabe gestellt. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beträgt 100 Prozent. Nur in bestimmten Fällen fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, an.
Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen, um weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren. Er steht allen Menschen ab Pflegegrad 1 zu.
Wie beantragen Sie Pflegehilfsmittel?
Die Beantragung ist unkompliziert. Sie wenden sich direkt an Ihre Pflegekasse und geben an, welche Pflegehilfsmittel im Wert des monatlichen Budgets Sie benötigen. Für die Beantragung stellt Ihre Pflegekasse ein eigenes Formular bereit. In der Regel reicht ein Anruf, um es anzufordern oder direkt online herunterzuladen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Voraussetzung ist lediglich ein anerkannter Pflegegrad.
Viele Pflegekassen haben Verträge mit zugelassenen Anbietern und Online-Anbietern geschlossen, die Pflegehilfsmittelpakete direkt nach Hause liefern und die Abrechnung mit der Kasse übernehmen. Das spart Zeit und Aufwand.
Noch unsicher, welche Produkte für Ihre Situation passen? Wir von JP Servicefee helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden. Rufen Sie einfach an.
Was bringen Pflegehilfsmittel wirklich?
Der Alltag mit Pflegegrad ist kein leichter. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Luxus. Sie sind ein praktischer Beitrag dazu, dass Pflege sauber, sicher und würdevoll bleibt.
Einmalhandschuhe schützen vor der Übertragung von Keimen. Es gibt Einmalhandschuhe in Latex oder Nitril. Wer eine Allergie hat, sollte das bei der Bestellung angeben. Bettschutzeinlagen schützen die Matratze zuverlässig vor Körperflüssigkeiten und erleichtern die nächtliche Pflege spürbar. Desinfektionsmittel halten das Pflegeumfeld sicher. Flächendesinfektionsmittel halten Oberflächen im Pflegealltag sicher, zum Beispiel nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten. Das klingt nach Kleinigkeiten. Im Pflegealltag macht es einen echten Unterschied für jede Person, die pflegt oder gepflegt wird.
Und das Beste daran: Der Anspruch besteht. Sie müssen ihn nur geltend machen.
Setzen jetzt Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel durch
Noch unsicher, welche Pflegehilfsmittel für Sie infrage kommen oder wie Sie den Antrag stellen? Nutzen Sie den bequemen Onlinedienst unseres Partners Hilfe im Paket. Dort können Sie bequem online die gewünschten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aussuchen und kostenfrei bestellen.