Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), welche zuhause
gepflegt werden, haben Anrecht auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Dieser Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern muss zweckgebunden eingesetzt werden.
Unter anderem kann er für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Dies soll zum einen dazu beitragen, pflegende Personen zu entlasten, sowie Pflegebedürftigen zu helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können, soziale Kontakte
aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.
Er ist ein monatlicher Betrag, der sich anspart, wenn er nicht verwendet wird. Bei einem Jahreswechsel, können Sie Ihre Restansprüche bis zum 30.06. des Folgejahrs verwenden.
Wenn auch Sie oder einer Ihrer Angehörigen einen Pflegegrad besitzen, prüfen wir für Sie gerne in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot, wie wir Sie am Besten im Alltag untersützen können.
Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf:
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