FAQ

FAQ

Hier finden Sie alles Wissenswertes rund um die Themen Haushaltshilfe, Entlastungsleistung und haushaltsnahe Dienstleistungen


Wichtiges von A - Z

  • Abtretungserklärung

    Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet die Abtretungserklärung. Auf dieser erfassen wir Ihre Daten einmal sauber. Diese Daten sind: Name, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad, das aktuelle Guthaben unserer Kunden. Darüber hinaus bestätigen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, dass wir in Ihrem Namen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen dürfen und dass wir Ihre Daten für unsere Zwecke verwenden dürfen (Datenschutzerklärung).


    Diese Abwicklung ist für alle Seiten in der Regel die Einfachste. Darüber hinaus erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse, Ihr unter Umständen ungenutzten Budgets (aktuelles Guthaben). Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie dieses für die Zukunft sauber planen und umsetzen zu können und ermöglicht einen komplikations- und reibungslosen Ablauf.


    Sollten Sie unseren Dienst einmal nicht mehr wünschen, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Lesen Sie hierzu auch unter Vertragsbindung.


  • Beantragung von Entlastungsleistungen

    Den Anspruch auf Entlastungsleistungen veranlasst §45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Seit dem 01. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ein Anrecht auf weiterführende Betreuungs – und Entlastungsleistungen. Die expliziten 5 Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab.


    Die Entlastungsleistungen müssen nicht gesondert beantragt werden. Damit Sie diese in Anspruch nehmen können, genügt es sich einen geeigneten Dienstleister zu suchen, welcher diese für Sie umsetzt und mit Ihrer Pflegekasse abrechnet, bzw. Ihnen hierfür eine Rechnung stellt.


    Die Entlastungsleistungen brauchen also kein kompliziertes Antragsverfahren, sondern lediglich den Nachweis, dass ein zertifizierter Dienst (siehe Institutionskennzeichen) diese erbracht und in Rechnung gestellt hat. Das Budget der Entlastungsleistungen läuft unabhängig von allen anderen Geldern der Pflegekasse. Eine Verrechnung seitens der Pflegekasse, zum Beispiel mit Ihrem Pflegegeld, ist somit nicht möglich. Voraussetzungen für die regelmäßige Anforderung der Entlastungsleistungen ist, dass diese in Ihrem häuslichen Zuständigkeitsbereich stattfindet.


  • Behördengänge

    Unsere Feen unterstützen unsere Kunden auf Wunsch bei Behördengängen. Für Senioren kann der Gang zur Behörde zu einer Hürde werden, sei es, weil der Weg schwierig zu bewältigen bzw. zu weit ist oder, weil es eine zu große Aufregung ist. Eine Begleitung und Unterstützung kann hier sehr entlastend sein.

  • Beratung

    Für die Beratung der Kunden und Feen steht in erster Linie der zuständige Außendienstmitarbeiter zur Verfügung. Er hilft Ihnen bei allen Fragen zum Hilfebedarf, zur Kostendeckung über die Krankenkasse oder Pflegekasse und bei weiteren fachlichen Fragen rund um das Thema Entlastungsleistungen. Auch bei der Beantragung einer ärztlichen Verordnung hilft Ihnen der zuständige Außendienstmitarbeiter gerne. Weitere Ansprechpartner für Sie stehen Ihnen in unserem Büro in Dormagen zur Seite. Hier erreichen sie uns zu den Öffnungszeiten über unsere Telefonnummer: 0800-8808800

  • Betreutes Wohnen

    Für alle, die weiterhin selbstständig leben möchten, aber zu Hause nicht mehr die Möglichkeiten zur Selbstversorgung haben, gibt es die Möglichkeit „betreut zu wohnen“. Dies ist für viele Senioren immer noch wünschenswerter als der Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim.


    Durchschnittlich betragen die Mietkosten 1.100,00 Euro. Man hat sein eigenes Zimmer, das man auch auf Wunsch mit seinen eigenen Möbeln einrichten kann. Das Betreute Wohnen macht es Ihnen möglich, weiterhin ein selbstständiges und altersgerechtes Leben zu führen. Meistens findet man solche Wohnanlagen in direkter Nähe zu einem Altenheim, sodass Sie auch Hilfe zu Verfügung haben, wenn es irgendwann doch nicht mehr ohne geht.


    Für viele Bewohner ist es durchaus sinnvoll auch im betreuten Wohnen unsere Dienste in Anspruch zu nehmen. Häufig helfen wir hier mit unserem Einkaufsservice oder in der Betreuung im Alltag und Begleitung zu Behörden weiter.


  • Betreuungsleistungen

    Die JP Servicefee GmbH bietet neben der Haushaltshilfe über die Pflegekasse auch individuelle Betreuung an. Auf Ihren Wunsch gehen die Feen zum Beispiel mit Ihnen einkaufen oder spazieren, lesen Ihnen vor, versorgen Haustiere und Pflanzen und machen auch gerne Dinge wie „Denksportaufgaben“, damit Sie im Kopf aktiv bleiben.

  • Bewerbung

    Um sich als Fee bei uns zu bewerben sollten Sie zuverlässig, fleißig, ehrlich und ordentlich sein. Ein Herz für Hilfebedürftige Menschen bringen Sie bitte in jedem Fall mit. In circa 95 Prozent unserer Aufträge unterstützen die Feen unsere Kunden vor Ort. Die Unterstützung reicht von allen anfallenden Haushaltstätigkeiten bis hin zur Betreuung und der Entlastung vorhandener Pflegepersonen. Die Feen der JP Servicefee GmbH sind damit ein wichtiger Bestandteil Ihres täglichen Lebens.


    Hier geht's zur Bewerbung!

  • Einsatzgebiet

    Neben unserem Firmenstandort Dormagen umfasst unser Einsatzgebiet alle weiteren Orte des Rhein-Kreis-Neuss, den Rhein-Erft-Kreis, Köln, Meerbusch, Monheim, Langenfeld, Mönchengladbach usw. Ist Ihr Wohnort hier nicht aufgeführt, fragen Sie gerne bei uns nach.

  • Entlastungsleistungen

    Das Ziel die eigenen Angehörigen so lange es geht bei sich zu Hause -im gewohnten Lebensumfeld- zu begleiten und zu betreuen, kann nur erreicht werden, wenn Sie sich regelmäßige Auszeiten zugestehen. Hierfür wurden die Entlastungsleistungen, welche jeder Person ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125€ monatlich zusteht, geschaffen.


    Insbesondere Familienmitglieder reiben sich Tag für Tag, oft neben Ihren eigenen beruflichen Anforderungen, in der Pflege von Angehörigen auf. Diese Menschen brauchen dringend Entlastung. Wir schaffen diese Entlastung voll finanziert über die Pflegekasse. Egal ob stundenweise Verhinderung oder eine ganze Woche Auszeit. Klären Sie mit uns Ihren individuellen Entlastungsumfang. Für Menschen mit einem Pflegegrad kann die Hausarbeit zu einer großen Herausforderung werden.


    Es fällt einfach nicht mehr so leicht sich zu bücken oder sich zu strecken. Das Putzen der Wohnung oder des Hauses, das Waschen der Wäsche, das Bügeln der Wäsche oder auch das Zubereiten der Mahlzeiten wird zu einer kräftezehrenden Tätigkeit die so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass kaum Zeit und auch Kraft für etwas Anderes bleibt. Angehörige leisten meistens die größte Hilfe und geben ihr Bestes!


    Der Ehepartner wird aber auch ohne einen Pflegegrad älter, so dass ihm die Tätigkeiten ebenfalls nicht mehr so leicht von der Hand gehen wie früher. Zusätzlich hat der Ehepartner aber auch ein eigenes Leben und somit Termine wie Friseur, Arztbesuche oder die Pflege sozialer Kontakte oder benötigt einfach mal eine Auszeit um neue Energie zu tanken.


    Gerne möchten wir helfen, damit Sie so lange wie möglich zu Hause, im gewohnten Lebensumfeld, bei Ihren Angehörigen, Nachbarn und Freunden bleiben können. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich zu. Ihre Pflegekasse trägt also diese Kosten, sodass sie sich keine Sorgen um Ihren Haushalt machen müssen.


    Sollten Sie bisher nichts davon gewusst haben, aber besitzen Ihren Pflegegrad schon länger, dann hat sich ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse angesammelt. Diese Leistung sammelt sich bis zu einem ganzen Jahr an und Ihnen stehen per sofort bis zu 1.500 Euro (12 Monate x 125 €) zur Verfügung. Das Guthaben verfällt also nicht am Ende eines Monats, sondern summiert sich bis zum 30.06. des Folgejahres.


    So können Sie zusammen mit unseren Mitarbeitern einen Bedarfsplan ermitteln. Wenn Sie zum Beispiel für den Frühjahrsputz oder die Weihnachtsdekoration mehr Hilfe benötigen, kann dies alles berücksichtigt werden. Wir schaffen diese Entlastung voll finanziert über die Pflegekasse.


  • Facebook

    Auf Facebook ist es möglich, sich über unsere Dienstleistungen, Jobangebote und Tipps zu informieren. Wir freuen uns über Follows und Likes!


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  • Fragen

    Sollte Ihnen in diesem Glossar eine wichtige Information fehlen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf und wir beantworten Ihnen gern alle Ihre Fragen.


    Rufen Sie uns an: 0800-8808800

    Faxen oder mailen Sie uns:

    Fax: 02133-82 75 283

    E-Mail: info@jpservicefee.de


    Oder über unser Kontaktformular.

  • Guthaben

    Das Guthaben ist Ihre Ansammlung von den nicht genutzten Geldern der Entlastungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Dieses Geld sammelt sich monatlich bei der Pflegekasse an und verfällt zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres.


    Ab dem ersten Monat, indem Sie einen Pflegegrad haben, sammelt sich der Entlastungsbetrag an. Dieser beträgt 125,00 Euro monatlich. Dieses unter Umständen aufgelaufene Guthaben planen unsere Mitarbeiter mit Ihnen im Erstgespräch sauber in Helferstunden.

  • Haushaltshilfen

    Bei uns heißen die Haushaltshilfen Feen, weil sie so zauberhafte Entlastung und Hilfe leisten.

    Die Haushaltshilfe und Entlastung unserer Firma wird nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen gestaltet. Die haushaltsnahen Dienstleistungen unserer Feen sind zum Beispiel: Wäsche waschen, bügeln, Putzen, Staubsaugen, Schränke reinigen und Bettwäsche wechseln. Gern begleiten wir Sie zum Arzt oder unternehmen mit Ihnen Dinge, die Sie sich wünschen. Das können Zoo Besuche oder Spaziergänge sein.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel finden häufig im Badezimmer unserer Senioren sinnvolle Anwendung. Diese Hilfsmittel können beispielsweise sein: Duschhocker, Duschklappsitz, Badewannenstufe, WC-Stützhilfe, Toiletten- und Duschrollstühle, Toilettensitzerhöhung und vieles mehr. Darüber hinaus gibt es noch sinnvolle Hilfsmittel die Ihren Alltag unterstützen können, wie z.B.: Pflegesessel, Treppenlift, Greifarm, Trinkhilfen oder Griffverdicker. Diese Hilfsmittel können von Ihnen bei der Pflegekasse beantragt werden.

  • Instagram

    Auf Instagram sind wir mit tollen Haushaltstipps zu finden. Profitieren Sie jetzt von unseren Empfehlungen rund um den Haushalt!


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  • Institutionskennzeichen

    Wir sind über das Land NRW zertifiziert als Einrichtung zur Alltagshilfe. Um die Qualität und die fachliche Eignung der vorhandenen Anbieter zu gewährleisten, gibt es einen umfangreichen Zertifizierungsprozess, welcher bei den jeweiligen Trägern des Landes nachzuvollziehen ist. Nach erfolgreichem Abschluss sind wir dazu berechtigt Betreuungs- und Entlastungsleistungen anzubieten.

    Unser IK lautet: 460 509 878

  • Job

    Werden Sie Teil unseres Tatkräftigen Teams!

    Sie können Ihre Tatkraft voll und ganz in unserem Unternehmen einbringen, denn nur so können wir gemeinsam von unseren Erfahrungen profitieren und uns entwickeln.


    Hier geht's zu unserem Online-Formular!

  • Krankenkasse

    Analog zur Pflegekasse sind wir über unser Institutionskennzeichen dazu berechtigt, mit Ihrer Krankenkasse direkt abzurechnen. Insbesondere in der Betreuung von schwangeren Damen, so wie frisch operierten Menschen, welche eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe erhalten haben, sind wir der ideale Partner an Ihrer Seite. Die häufigsten Krankenkassen mit denen wir zusammen arbeiten sind hier: AOK, Barmer, DAK, IKK Classic, KKH, Pronova BKK und die Techniker Krankenkasse.

  • Kündigung

    Wenn Sie sich dazu entschieden haben keine Haushaltshilfe über die Entlastungsleistungen mehr von uns in Anspruch zu nehmen, reicht eine kurze schriftliche Kündigung (ohne Kündigungsfrist!) und die Haushaltshilfe wird umgehend eingestellt. Wenn Sie nur für einen unbestimmten Zeitraum keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten und einfach mal pausieren möchten, geht dies auch ganz unkompliziert über eine einfache Mitteilung von Ihnen. Gerne per E-Mail.

  • Kurzzeitpflege

    In erster Linie muss ein anerkannter Pflegegrad der Stufe 2 – 5 vorliegen, um die Kurzzeitpflege überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Bei Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ihnen steht jedoch nach §45 SGB XI ein Entlastungsbetrag von 125,00 Euro im Monat zu. Dieser Betrag kann unter anderem für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
 Seit dem 01.01.2016 können auch Pflegepersonen ohne bestätigten Pflegegrad über die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege beantragen.


    Die Voraussetzung dafür ist, dass plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist und somit die pflegerische Versorgung überbrückt werden muss.

    Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege können kombiniert werden. Sofern der Betrag für die Verhinderungspflege unberührt geblieben ist, stehen Ihnen somit 3.224,00 Euro * für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.


    Den Antrag für die Kurzzeitpflege erhalten Sie über Ihre Pflegekasse. Größenteils haben aber auch Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. Antragsformulare vor Ort. Diverse Pflegekassen stellen auch Downloadmöglichkeiten für ein Antragsformular bereit. 


    Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden (Familienangehörige, Ehepartner, Betreuer usw.). Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem die Pflegekasse, der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Reha Einrichtung, mit Ihnen gemeinsam vornehmen.


    * alle Preisangaben ohne Gewähr!

  • Partner

    Unsere Partner sind über alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung verteilt. Wir arbeiten sehr eng mit Pflegediensten zusammen, da diese die hauswirtschaftliche Versorgung sehr oft nicht erbringen. Zu diesen Pflegediensten gehört u.a. der Pflegedienst des Rhein-Kreis-Neuss.

    Auch für den seniorengerechten Umbau Ihres Badezimmers, oder der Anbringung von Treppenliften oder barrierefreien Zugängen haben wir einen professionellen Partner an unserer Seite. Die Firma mobilae berät Sie hier gerne in alle Richtungen. Schauen Sie hierzu gerne unter Umbau.

  • Pflegedienst

    Die JP Servicefee GmbH steht mit Pflegediensten in engem Austausch. Neben dem schon vorhandenen Pflegedienst ist unsere Firma oft die ideale Ergänzung für Sie zu Hause. Der Pflegedienst kommt zu unseren Kunden und pflegt sie und unterstützt sie zum Beispiel beim Waschen, während wir uns um Ihren Haushalt kümmern. Verschiedene Pflegedienste arbeiten daher schon lange sehr eng mit uns zusammen, mit der Zielsetzung das optimale Versorgungspaket für Ihre Kunden zu entwickeln.

  • Pflegekasse

    Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Da wir ein Institutionskennzeichen haben, sind wir berechtigt mit allen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland unsere Leistungen abzurechnen. Die Kassen mit denen wir am häufigsten in Kontakt stehen sind: AOK, Barmer, DAK, IKK Classic, KKH, Pronova BKK und die Techniker Krankenkasse.

  • Schwangerenbetreuung

    Viele Schwangere haben es nicht leicht im Haushalt, vor allem, wenn schon Kinder da sind. Der Mann arbeitet, Bücken und Tragen fällt einem schwer und der Haushalt bleibt liegen. Oder es treten Risikofaktoren auf, die viel Bettruhe erforderlich machen. In solchen Fällen stehen wir immer zur Verfügung.


    Unsere Helfer unterstützen im Alltag, reinigen den Haushalt und betreuen die Kinder ein paar Stunden, damit sich die Schwangeren ein wenig ausruhen können.


    Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt über eine ärztliche Verordnung über haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Haushalt.


  • Standorte

    Unser Firmenstandort ist Neuss. Die Adresse lautet Sperberweg 14a 41468 Neuss.


  • Team

    Die Unterstützung im Hintergrund für unsere Feen und die Außendienstmitarbeiter bildet das Büro Team am Firmenstandort Dormagen.


    Dieses Team besteht aus der Geschäftsführerin Jacqueline de Buhr, sowie weiteren Mitarbeiter- / -innen für die Bereiche Kunden- und Mitarbeiterbetreuung und Buchhaltung


    Diese Mitarbeiter stehen Ihnen während der Öffnungszeiten gerne telefonisch, per Mail sowie nach Absprache persönlich für alle Fragen zur Verfügung.

  • Umbau

    Die wenigsten Menschen mit Pflegegrad wissen, dass Sie einen Anspruch auf seniorengerechten Umbau Ihrer eigenen vier Wände haben. Die Pflegekasse finanziert diesen Umbau mit bis zu 4.000€. das bedeutet, dass Sie sich beispielsweise Ihren Hauseingang barrierefrei umbauen können, genauso wie Sie sich Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen lassen können.


    So ist es zukünftig einfacher für Sie in die Dusche oder Badewanne zu gelangen. Auch bei der Bewältigung von Treppenstufen kann unter Umständen ein Treppenlift eine sinnvolle Überlegung für Sie sein. Auch hier arbeiten wir mit einer Reihe namhafter Hersteller bzw. Umbaufirmen für Sie zusammen.


  • Umwidmung

    Ab Pflegegrad 2 stehen jedem Versicherten Pflegesachleistungen von 689€* (Pflegegrad 2) bis 1995€* (Pflegegrad 5) zu.  Durch einen Antrag bei der Pflegekasse können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung umwandeln und zusätzlich als Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der entsprechende Prozentsatz wird vom privaten Pflegegeld abgezogen.


    Beispielrechnung* Umwidmung von 40 % der Pflegesachleistung:

    Pflegegrad 3 = 1.298,00 Euro Pflegesachleistung

    40% von 1.298,00 Euro   = 519,20 Euro als zusätzliche Mittel für die Entlastungsleistung

    40% von 545,00 Euro Pflegegeld   = 218,00 Euro Kürzung des Pflegegelds


    * Alle Angaben ohne Gewähr'

  • Unternehmungen

    Die JP Servicefee GmbH bietet Ihren Kunden Haushaltshilfe und Betreuung nach eigenen individuellen Wünschen. Unsere Feen begleiten unsere Kunden gern bei Arztbesuchen, Zoobesuchen und Spaziergängen. Gern gehen unsere Feen für Sie einkaufen.

  • Verhinderungspflege

    Pflegende Angehörige brauchen auch einmal Pause von der Pflege. Über die sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. 


    Wenn Sie weniger als acht Stunden an einem Tag an der Pflege gehindert sind, wird auch stundenweise Verhinderungspflege gewährt. Der Vorteil: Der pflegebedürftige Versicherte bekommt das Pflegegeld weiterhin voll ausgezahlt.


    Wer kann die Verhinderungspflege beantragen?


    Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Der Pflegebedürftige muss mindestens sechs Monate in seinem Zuhause gepflegt werden.


    Höhe der Verhinderungspflege:


    Auf die Verhinderungspflege besteht pro Kalenderjahr ein Leistungsanspruch in Höhe von bis zu 1.612 Euro.


    § 39 Abs. 2 SGB XI bietet zudem die Möglichkeit, den Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806 Euro auf die Verhinderungspflege zu übertragen. Damit kann die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro je Kalenderjahr aufgestockt werden.


    Verhinderungspflege ansparen:


    Der Anspruch der Verhinderungspflege verfällt am Ende des Kalenderjahres.


    Verhinderungspflege beantragen:


    Den Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten gestellt. Der Antrag muss jährlich gestellt werden.

  • Vertragsbindung

    Keine! 


    Sollten Sie unsere Hilfe nicht mehr nutzen wollen, teilen Sie das unserem Büro telefonisch mit und bestätigen es durch eine kurze schriftliche Notiz. Unser Service wird unmittelbar nach Ihrem Anruf sofort eingestellt. Unsere Kunden sind nicht an einen Vertrag gebunden, da wir uns von den Kunden nur die Abtretungserklärung unterzeichnen lassen, diesen beinhalteten Namen, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad, das aktuelle Guthaben unserer Kunden und die Datenschutzerklärung.


    Somit könnten Sie jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden ohne an einen Vertrag oder eine Laufzeit gebunden zu sein. Diese Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Beendigung der Zusammenarbeit gilt auch für private Verträge.

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