Wenn Pflege den Pflegealltag bestimmt, brauchen Betroffene und ihre Angehörigen konkrete Unterstützung. Der monatliche Entlastungsbetrag ist genau dafür da. Seit 2025 hat jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Jährlich stehen Ihnen so bis zu 1.572 Euro für Unterstützung zur Verfügung.
Diese bekannte Pflegeleistung Landesrecht wird dennoch von vielen nicht genutzt. Dabei lässt er sich flexibel einsetzen: für Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger, für Betreuungsdienste wie JP Servicefee oder für weitere anerkannte Leistungen im häuslichen Umfeld.
Was das bedeutet, wie Sie diesen Betrag beantragen und wofür Sie ihn konkret nutzen können, erklären wir Ihnen hier.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Er soll den Alltag für pflegebedürftige Menschen leichter machen und gleichzeitig Pflegepersonen entlasten.
Das Besondere: Er ist nicht an die Höhe der Pflegegrade gebunden. Ab Pflegegrad 1 hat jede Person Anspruch auf diesen Teil der Pflegeleistungen. Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro besonders wichtig, da sie kein Pflegegeld erhalten.
Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt. Es wird mit anerkannten Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen verrechnet. Das bedeutet: Sie beauftragen JP Servicefee und die Kosten werden über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro abgerechnet.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist flexibel einsetzbar. Das Budget steht Ihnen in verschiedenen Formen zur Verfügung und lässt sich einsetzen, je nachdem, was in Ihrer Situation am meisten Hilfe bringt. Auch für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen, ganz im Sinne dessen, was Ihren Alltag spürbar leichter macht.
Mögliche Leistungen sind unter anderem:
- Betreuungsangebote und Alltagsbegleitung zu Hause durch einen Pflegebegleiter
- Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung im Haushalt durch anerkannte Anbieter
- Tages- oder Nachtpflege als Form der ambulanten Pflege in einer Einrichtung
- Begleitung zu Terminen oder bei Besorgungen
Pflegemaßnahmen im engeren Sinne, also die körperliche Pflege selbst, sind vom Entlastungsbetrag ausgenommen. Für diese Leistungen gibt es gesonderte Budgets.
Entscheidend ist, dass der Anbieter bei der Pflegekasse als zugelassener Träger für Betreuungs- und Entlastungsleistungen anerkannt ist. JP Servicefee erfüllt diese Voraussetzung und steht Ihnen in Dormagen, Neuss und ganz NRW zur Seite.
Ein wichtiger Hinweis: Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Es lohnt sich, den Anspruch früh zu kennen und zu nutzen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1): Vom Pflegegrad 1 bis zum Pflegegrad 5 haben Pflegebedürftige Anspruch auf diese Unterstützung.
- Die Nutzung des Betrags für zugelassene Leistungsbeiträge anerkannter Anbieter
- Ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Das war es. Kein kompliziertes Verfahren. Kein Arztbesuch nötig. Sie stellen den Antrag, die Pflegekasse prüft den Inhalt, und schon können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Als Privatperson können Sie den Entlastungsbetrag nicht direkt an Angehörige auszahlen lassen. Der Betrag muss über zugelassene Anbieter abgerechnet werden. Was genau in Ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt ist, klären wir von JP Servicefee gerne gemeinsam mit Ihnen.
Wie beantragen Sie den Entlastungsbetrag?
Der Weg zum Entlastungsbetrag ist überschaubar. Hier sind die Schritte:
1. Pflegekasse kontaktieren
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach dem Antrag auf Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag. Die Kasse schickt Ihnen die Formulare zu oder stellt sie online bereit.
2. Antrag ausfüllen
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, Ihren Pflegegrad und die gewünschten Unterstützungsleistungen ein. Achten Sie auf vollständige Angaben, damit es keine Verzögerungen gibt.
3. Unterlagen zusammenstellen
Sie brauchen in der Regel den Bescheid über Ihren Pflegegrad sowie das ausgefüllte Antragsformular. Als Beispiel für weitere Unterlagen können Rechnungen über bereits genutzte Leistungen verlangt werden.
4. Antrag einreichen
Schicken Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse, schriftlich oder online. Bewahren Sie eine Kopie auf.
5. Auf den Bescheid warten
Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Wenn alle Angaben vollständig sind, geht es in der Regel schnell.
Noch unsicher bei einzelnen Schritten? Wir von JP Servicefee helfen Ihnen gerne dabei. Einfach anrufen.
Was passiert, wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen kommen?
Pflege im Alltag kostet Kraft. Das gilt für Betroffene, aber mindestens genauso für die Menschen, die sich um sie kümmern. Erschöpfung, das Gefühl, nie genug zu tun, und die ständige Verantwortung können auf Dauer zermürben.
Der Entlastungsbetrag gibt Angehörigen die Möglichkeit, sich Freiräume zu schaffen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Betreuungsleistungen wie die Unterstützungsangebote von JP Servicefee übernehmen für einige Stunden die Verantwortung. Das ist kein Versagen. Es ist Fürsorge für alle Beteiligten.
Was leistet die Pflegeversicherung darüber hinaus?
Der Entlastungsbetrag ist einer von mehreren Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad kommen weitere Ansprüche hinzu:
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2
- Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro
- Tages- und Nachtpflege sowie Betreuungsgruppen in einer Pflegeeinrichtung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
- Betreuungsmaßnahmen und weitere Unterstützungsangebote je nach Wohnort und Landesförderung
Wer einen stationären Aufenthalt plant, sollte wissen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung werden von diesen Leistungen nicht abgedeckt. Hier greifen gesonderte Regelungen.
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es je nach Wohnort zusätzliche Förderungen auf Landes- oder kommunaler Ebene. Wir von JP Servicefee schauen gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrer Situation möglich ist. Einfach anrufen.
Wir helfen Ihnen beim nächsten Schritt
Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Leistungen für Sie zutreffen und wie Sie sie beantragen. Wir von JP Servicefee kennen den Weg und gehen ihn gerne mit Ihnen. Denn Selbstbestimmtheit im eigenen Zuhause beginnt damit, die richtigen Unterstützungsangebote zu kennen und zu nutzen.
Rufen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam, was für Sie möglich ist und wie wir Sie oder Ihre Angehörigen konkret unterstützen können. Kein Formular, kein Druck. Einfach melden.