Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4: Diese Unterstützung steht Ihnen zu

haushaltshilfe bei pflegegrad 4[1]
Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie im Alltag zu Hause plötzlich mehrfach am Tag Unterstützung benötigen, verändert sich vieles auf einmal. Zum einen haben Sie stark mit Ihrer Krankheit oder Beeinträchtigung zu kämpfen. Zum anderen wird der Haushalt, der früher nebenbei lief, zur echten Belastung. Sie können sich einfach nicht auf die bestmögliche Genesung konzentrieren, wenn Ihnen diese Gedanken im Kopf herumwandern.

Menschen mit Pflegegrad 4 müssen sich um vieles gleichzeitig kümmern: Körperpflege, Arztbesuche, Einkäufe, Wäsche, saubere Räume. Pflegende Angehörige tragen diese Last oft zusätzlich zur eigenen Alltagsbewältigung, Beruf und Familie. Das schafft niemand allein. Und das soll auch niemand allein schaffen müssen.

Die gute Nachricht ist: Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die eindeutig für die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 eingesetzt werden können. Pflegegrad 4 bedeutet für viele Familien vor allem eins: Entlastung ist möglich, konkret und spürbar.

Wir zeigen Ihnen, was Pflegegrad 4 bedeutet, welche Leistungen und Voraussetzungen er mitbringt und wie Sie die Unterstützung von JP Servicefee im Haushalt organisieren. Damit Sie oder Ihre Angehörigen dort bleiben können, wo Sie am liebsten sind, nämlich zu Hause.

Wie der Alltag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 aussieht

Pflegegrad 4 ist die zweithöchste von fünf Pflegegrad-Graden. Er steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen in der Regel mehrmals täglich Hilfe, nicht nur bei der Körperpflege, sondern auch bei ganz normalen Dingen wie Kochen, Einkaufen oder Putzen.

Für die Pflegeperson heißt das oft: Neben der eigenen Familie und dem Beruf kommt plötzlich ein zweiter Vollzeitjob dazu. Genau hier setzt die Haushaltshilfe an. Sie übernimmt das, was Kraft kostet, damit die Energie für das bleibt, was wirklich zählt: die gemeinsame Zeit im Leben miteinander.

Wichtig zu wissen: Solange der Alltag zu Hause organisiert werden kann, muss der Weg in die vollstationäre Pflege kein Thema sein. Mit der richtigen Unterstützung bleibt das eigene Zuhause oft noch lange die beste Lösung.

Wer erhält häusliche Pflege bei Pflegegrad 4? Die Voraussetzungen kurz erklärt

Zur Definition von Pflegegrad 4: Pflegegrad 4 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Damit ein Pflegegrad anerkannt wird, muss die Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Bis 2016 gab es dafür die sogenannte Pflegestufe. Diese wurde dann durch die Pflegegrade ersetzt. Ob jemand Pflegegrad 4 erhält, entscheidet der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten die Firma MEDICPROOF.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung besucht Sie ein Gutachter zu Hause. Anhand von sechs Lebensbereichen stellt er dann die Pflegebedürftigkeit fest. Das Ergebnis wird im Pflegegutachten festgehalten und bewertet die Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität, also Aufstehen, Gehen und Positionswechsel
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, etwa Orientierung und Gedächtnis
  • Verhalten und psychische Situation, zum Beispiel nächtliche Unruhe oder Ängste
  • Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, wie Medikamente oder Wundversorgung
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

Dabei zählt nicht jeder Bereich gleich viel: Die sechs Lebensbereiche fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein. Besonders wichtig ist dabei die Selbstversorgung: Sie zählt mit 40 Prozent am stärksten in die Bewertung hinein. Für Pflegegrad 4 sind insgesamt 70 bis unter 90 Punkte notwendig.

Wichtig zu wissen: Sie müssen mit dieser Einstufung nicht warten, bis gar nichts mehr geht. Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher steht auch die Haushaltshilfe zur Verfügung.

Die Haushaltshilfen von JP Servicefee stehen Ihnen bei folgenden Leistungen bei Pflegegrad 4 zur Verfügung

Mit Pflegegrad 4 stehen mehrere Pflegeleistungen bereit, die sich gezielt für die Haushaltshilfe nutzen lassen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Leistungen.

Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat

Jede Person mit Pflegegrad 4 hat Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Dieses Geld ist zweckgebunden und darf unter anderem für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden, zum Beispiel für:

  • Putzen, Waschen, Bügeln und Einkaufen
  • Alltagsbegleitung und Betreuung

Wird der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, verfällt er nicht sofort. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden. Ausgezahlt wird der Entlastungsbetrag nicht direkt an Sie. Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten, die bei einem anerkannten Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag entstanden sind. JP Servicefee ist genau ein solcher anerkannter Anbieter in Dormagen, Neuss und weiten Teilen von NRW.

Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro pro Monat

Zusätzlich stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat zur Verfügung. Diese sind in erster Linie für die Grundpflege durch geschulte Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes gedacht, umfassen aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung, also Einkaufen, Kochen und Reinigen.

Pflegegeld: 800 Euro pro Monat

Wer das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige nutzt und die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann beide Leistungen kombinieren. Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 lassen sich also miteinander verbinden. Diese sogenannte Kombinationsleistung lohnt sich für viele Familien, weil sie Angehörigenpflege und die Haushaltshilfe von JP Servicefee miteinander verbindet.

Diese weiteren Leistungen stehen Ihnen zu

Neben Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 4 weitere Leistungen zur Verfügung, die den Alltag spürbar leichter machen. Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag beispielsweise spürbar und fördern Ihre Selbstständigkeit.

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege steht Ihnen für bis zu 56 Tage im Jahr zur Verfügung, damit auch längere Auszeiten gut überbrückt werden können.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, mit bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett stellt Ihnen die Pflegekasse bei medizinischer Notwendigkeit leihweise zur Verfügung.
  • Hausnotruf für mehr Sicherheit, wenn jemand über weite Teile des Tages allein ist: Auch ein Hausnotruf wird bezuschusst.
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, etwa für ein barrierefreies Bad, mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
  • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige, die zu Hause pflegen möchten.
  • Tages- und Nachtpflege, wenn Sie zusätzliche Betreuung außer Haus nutzen möchten, mit bis zu 1.685 Euro monatlich, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Reicht die häusliche Versorgung einmal nicht mehr aus, übernimmt die Pflegeversicherung auch Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim. Bis dahin ist die Höhe der genannten Leistungen für viele Familien jedoch ausreichend, um gut zu Hause zurechtzukommen.

So beantragen Sie Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4

Die Beantragung läuft in wenigen, klar nachvollziehbaren Schritten ab.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos, schriftlich, telefonisch oder online.
  2. Begutachtungstermin durch den MD oder MEDICPROOF wahrnehmen. Dabei wird unter anderem bewertet, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu dokumentieren.
  3. Bescheid der Pflegekasse abwarten, der über den Pflegegrad und die zustehenden Leistungen informiert.
  4. JP Servicefee kontaktieren und die Abrechnung direkt über die Pflegekasse klären lassen.

Sollte der Bescheid nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie beim Antrag oder beim Widerspruch Unterstützung brauchen. Wir kennen den Ablauf und begleiten Sie durch die Formalitäten.

Was übernimmt eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 konkret

Eine Haushaltshilfe entlastet genau dort, wo im Alltag die meiste Kraft verloren geht:

  • Reinigung der Wohnung, von Bad und Küche bis zu regelmäßigem Staubwischen
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Einkaufen und Erledigungen im Alltag
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei Behördengängen und Terminorganisation

Was dabei besonders zählt, ist Verlässlichkeit. Feste Ansprechpartner, klare Absprachen und ein Gesicht, das man kennt. Genau das ist es, was unsere Servicefeen jeden Tag mitbringen: keine wechselnden Kräfte, sondern Menschen, auf die Sie sich verlassen können.

Wenn sich der Pflegebedarf verändert: Höherstufung auf Pflegegrad 5

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 beantragt werden. Der Ablauf ähnelt der Ersteinstufung: Antrag bei der Pflegekasse, erneute Begutachtung durch den MD nach dem neuen Begutachtungsassessment, Bewertung der sechs Lebensbereiche und ein neuer Bescheid. Auch die Anpassung Ihrer Unterstützung läuft über einen persönlichen Hausbesuch: Ein Gutachter schaut sich gemeinsam mit Ihnen an, was sich verändert hat.

Auch hier gilt: Ein gut geführtes Pflegetagebuch und aktuelle medizinische Unterlagen machen den Antrag stärker. Warten Sie nicht ab, bis die Belastung kaum noch zu tragen ist. Eine frühzeitige Anpassung des Pflegegrades sichert Ihnen die Leistungen, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

JP Servicefee: An Ihrer Seite in Dormagen, Neuss und ganz NRW

Seit mehr als 8 Jahren unterstützen wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen im Haushalt und Alltag. Über 1.500 Kunden in NRW vertrauen bereits auf unsere Servicefeen.

Sie müssen nicht alles allein regeln, weder die Pflege noch die Formulare noch den Haushalt. Betroffene und ihre Angehörigen finden bei uns eine persönliche Pflegeberatung statt anonymer Auskunft. Wer bei Pflegegrad 4 Pflegegeld erhält, nimmt zweimal im Jahr eine Pflegeberatung wahr. Das ist keine lästige Pflicht, sondern eine gute Gelegenheit: gemeinsam schauen, ob noch alles passt oder ob sich etwas ändern sollte. Rufen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen bei Pflegegrad 4 für Sie infrage kommen und wie schnell Ihre Haushaltshilfe starten kann. So behalten Sie den Überblick.

Jetzt kostenlos beraten lassen. Kein Formular, kein Druck, einfach melden.

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Pflegegrad 4.

Wie viel Geld steht mir bei Pflegegrad 4 monatlich zu?

Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen mehrere Beträge zur Verfügung: 800 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige zu Hause pflegen, oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, die Sie gezielt für die Haushaltshilfe einsetzen können. Welche Kombination für Sie am meisten bringt, schauen wir gemeinsam an. Rufen Sie uns einfach an.

Pflegegrad 4 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das heißt: mehrmals am Tag ist Unterstützung nötig, oft auch nachts. Nicht nur bei der Körperpflege, sondern auch beim Kochen, Einkaufen und Putzen. Genau hier sind unsere Servicefeen an Ihrer Seite.

 

Für Pflegegrad 4 sind 70 bis unter 90 Punkte im Gutachten nötig. Der Medizinische Dienst schaut sich dafür sechs Lebensbereiche an, von der Mobilität bis zu den sozialen Kontakten. Wichtig: Es zählt Ihre Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Zahl der Pflegestunden.

Die 131 Euro im Monat sind für Ihre Entlastung im Alltag gedacht: Putzen, Waschen, Bügeln, Einkaufen und Alltagsbegleitung. Sie zahlen nicht selbst, die Pflegekasse erstattet die Kosten direkt an einen anerkannten Anbieter. JP Servicefee ist genau ein solcher Anbieter in Dormagen, Neuss und weiten Teilen von NRW.

Eine Haushaltshilfe entlastet dort, wo im Alltag die meiste Kraft verloren geht: beim Reinigen von Bad und Küche, beim Wäschewaschen, beim Einkaufen und beim Kochen. Auch bei Behördengängen und Terminen sind wir an Ihrer Seite. Verlässlich, mit festen Ansprechpartnern statt wechselnder Kräfte.

Es gibt keine feste Vorgabe. Der Pflegedienst kommt so oft, wie es Ihr Bedarf und Ihr Budget erlauben, oft ein bis mehrmals täglich. Bei schwerer Einschränkung sind mehrere Besuche am Tag sinnvoll, etwa morgens zur Körperpflege und abends zum Zubettgehen.

In vier Schritten: Antrag bei der Pflegekasse stellen, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wahrnehmen, Bescheid abwarten und einen anerkannten Anbieter auswählen. Sie müssen das nicht allein regeln. Rufen Sie uns an, wir begleiten Sie durch die Formalitäten.

Die fünf Pflegegrade reichen von einer geringen Beeinträchtigung bei Pflegegrad 1 über eine erhebliche Beeinträchtigung bei Pflegegrad 2 bis hin zur schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei Pflegegrad 4. Pflegegrad 5 kommt hinzu, wenn der Unterstützungsbedarf nahezu rund um die Uhr besteht und besonders hoch ist. Verschlechtert sich die Situation, können Sie eine Höherstufung beantragen.

Der Ablauf ähnelt der Ersteinstufung: ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, eine erneute Begutachtung und ein neuer Bescheid. Ein gut geführtes Pflegetagebuch und aktuelle Unterlagen machen Ihren Antrag stärker. Warten Sie nicht, bis die Belastung kaum noch zu tragen ist.

Neben Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen stehen Ihnen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu, dazu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ein Zuschuss zum Hausnotruf und Zuschüsse für ein barrierefreies Bad. Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen Ihnen gemeinsam 3.539 Euro im Jahr bereit.

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