Die letzte Lebensphase eines geliebten Menschen ist eine der herausforderndsten Zeiten im Leben einer Familie. Palliativpflege begleitet in dieser Phase, lindert Schmerzen und schafft Raum für das, was jetzt zählt: Nähe, Ruhe und gemeinsame Zeit.
Wir erklären, was Palliativpflege bedeutet, wie sie zuhause gelingen kann und warum eine Haushaltshilfe in dieser Zeit oft mehr ist als nur praktische Unterstützung.
Was ist Palliativpflege?
Palliativpflege begleitet Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung, sondern die Lebensqualität: Schmerzen lindern, Beschwerden mildern und die persönlichen Wünsche der betroffenen Person respektieren. Dabei steht der Wille der betroffenen Person im Fokus, da ihre Selbstbestimmung gewahrt bleiben soll. Auch das Thema Sterbebegleitung ist fester Bestandteil dieses Bereiches, sobald dieser Zeitpunkt näher rückt.
Dabei arbeiten mehrere Bereiche eng zusammen:
- Medizinische Begleitung: Schmerztherapie und Symptomkontrolle
- Pflegerische Versorgung: Körperpflege, Unterstützung im Alltag
- Psychosoziale Begleitung: Halt für Betroffene und Angehörige
So begleiten Palliative Care Teams (kurz PCT) Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien durch die gesamte letzte Lebensphase, nicht nur medizinisch, sondern auch menschlich.
Gut zu wissen: Ein Blick in die Geschichte: Die moderne Palliativpflege geht auf Cicely Saunders zurück, die 1967 das erste Hospiz dieser Art gründete.
Palliativmedizin und Palliativpflege: zwei Seiten derselben Begleitung
Palliativmedizin deckt vor allem den medizinischen Teil ab, etwa die Einstellung von Schmerzmitteln. Palliativpflege übernimmt die pflegerische und menschliche Begleitung im Alltag. Gemeinsam ergeben beide eine Betreuung, die den ganzen Menschen im Blick hat.
Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt, wie eng beide Bereiche verzahnt sind: Während der Palliativmediziner die Schmerzmittel anpasst, sorgt die Pflegekraft dafür, dass sich der Betroffene in seinem Zuhause bis zum Tod, wohl und sicher fühlt.
Wo findet Palliativpflege statt?
Je nach Lebenssituation und Wunsch der betroffenen Person gibt es verschiedene Versorgungsformen:
Zuhause
Dort werden Patientinnen und Patienten unterstützt durch den Hausarzt und ambulante Pflegedienste. Dies geschieht in der vertrauten Umgebung daheim.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Sie sind besonders bei komplexen Krankheitsbildern, oft rund um die Uhr im Einsatz. Dabei sind sie immer erreichbar.
Stationäre Palliativpflege
Stationär betreut, wird etwa auf einer Palliativstation im Krankenhaus, im Hospiz oder im Pflegeheim. Auch ein Aufenthalt im Hospiz kann für gesetzlich Versicherte zuzahlungsfrei sein.
Welche Art der Versorgung im Einzelfall die Richtige ist, hängt von der Erkrankung und den persönlichen Wünschen ab. Die meisten Menschen wünschen sich, ihre letzte Lebensphase im eigenen Zuhause zu verbringen, umgeben von Vertrautem und den Menschen die ihnen nahestehen.
Palliativpflege zuhause: Lebensqualität und Vertrautheit, wenn es darauf ankommt
Zuhause zu bleiben, bedeutet für Schwerstkranke in der letzten Lebensphase oft ein Stück Normalität und Würde behalten. Möglich wird dies durch die Zusammenarbeit von Hausarzt, ambulantem Pflegedienst und, bei Bedarf, einem SAPV-Team, das auch nachts und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar ist.
Ziel der häuslichen Begleitung ist es, Palliativpatienten so lange wie möglich in ihrer eigenen Umgebung zu versorgen, auch dann, wenn sich die Lebenssituation verändert. Zur häuslichen Palliativversorgung gehören in der Regel:
- Regelmäßige Pflegeeinsätze und Schmerztherapie
- Psychosoziale Begleitung für die betroffene Person und die Familie
- Anleitung der Angehörigen, damit sie sich im Alltag sicherer fühlen
Stößt die häusliche Versorgung an ihre Grenzen, etwa wenn medizinisch mehr nötig wird, greift ein fließender Übergang in eine stationäre Einrichtung. So bleibt auch beim Sterben die bestmögliche Begleitung gesichert, unabhängig vom Alter des Betroffenen.
Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?
Anspruch auf Palliativpflege haben gesetzlich Versicherte, die an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und deren Lebenserwartung dadurch begrenzt ist. Das gilt unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung oder eine andere schwere Diagnose vorliegt.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, meist durch den Hausarzt oder einen Facharzt. Zeigen sich vielfältige Symptome, etwa starke Schmerzen oder Atemnot, die eine besonders aufwendige Betreuung nötig machen, kommt zusätzlich die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, in Frage. Die SAPV ist keine neue Errungenschaft: Gesetzlich verankert ist sie bereits seit 2007. Auch Kinder und Jugendliche haben diesen Anspruch, hier gelten eigene, besonders sorgfältige Kriterien.
Sie müssen die Voraussetzungen nicht selbst einschätzen. Sprechen Sie einfach mit dem behandelnden Arzt, er prüft, welche Form der Begleitung zu der jeweiligen Situation passt.
Wer übernimmt die Kosten?
Bei einer Krankheit, die eine Palliativversorgung nötig macht, greifen zwei unterschiedliche Kostenträger. Der Unterschied liegt in der gesetzlichen Grundlage: Die medizinische und pflegerische Versorgung trägt im Rahmen des SGB V in der Regel die Krankenkasse. Liegt zusätzlich ein anerkannter Pflegegrad vor, kommen Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI hinzu.
Ein Überblick über die aktuellen Beträge:
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro |
| Pflegesachleistungen (maximaler monatlicher Betrag) | 796 Euro | 1.497 Euro | 1.859 Euro | 2.299 Euro |
Es gibt außerdem weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme. Zusätzlich steht mit einem anerkannten Pflegegrad der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung, etwa für eine Haushaltshilfe von JP Servicefee. Bei gesetzlich Versicherten können SAPV und Hospizversorgung zuzahlungsfrei sein. Nicht alle Leistungen müssen automatisch in voller Höhe selbst bezahlt werden, sondern werden im jeweiligen Rahmen von Kranken- und Pflegekasse übernommen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Braucht die Hauptpflegeperson selbst eine Auszeit, hilft der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro jährlich.
Ein Hinweis, der oft für Erleichterung sorgt: Nimmt ein Pflegedienst pflegerische Aufgaben ganz oder teilweise ab, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Leistungen der SAPV wirken sich darauf jedoch nicht aus, da sie über die Krankenkasse abgerechnet werden. Für die erkrankte Person ist die SAPV zuzahlungsfrei, sofern sie gesetzlich versichert ist.
Gut zu wissen: Angehörige können sich für bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen, um einen geliebten Menschen in der letzten Lebensphase zu begleiten.
Warum der Haushalt in dieser Zeit besonders wichtig wird
Wenn ein geliebter Mensch palliativ zuhause begleitet wird, verändert sich der Alltag der ganzen Familie. Einkaufen, Kochen, Wäsche, Aufräumen: Was sonst nebenbei funktioniert, wird plötzlich zur zusätzlichen Belastung. Genau dann, wenn die Kraft für die wirklich wichtigen Momente gebraucht wird.
Während sich Angehörige um Schmerzen, Übelkeit oder andere Symptome kümmern, bleibt der Familie oft wenig Zeit für den Haushalt. Dazu kommt häufig eine leise Angst: die Sorge, im Alltagstrubel etwas Wichtiges zu verpassen. Eine Haushaltshilfe schafft hier spürbare Entlastung. Sie übernimmt die Aufgaben im Hintergrund, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt zählt: da sein, zuhören, Zeit teilen.
Konkret kann Ihnen JP Servicefee diese Aufgaben abnehmen:
- Kochen und Einkaufen für die ganze Familie
- Waschen, Bügeln, ein aufgeräumtes Zuhause
- Kleine Botengänge und Organisation im Alltag
- Ein offenes Ohr, wenn gerade niemand anderes Zeit hat
Diese Unterstützung lässt sich über den Entlastungsbetrag finanzieren, oft ganz ohne größeren finanziellen Aufwand für die Familie. Weitere Angebote und Informationen dazu erhalten Sie auch über Ihre Pflegeberatung.
Eine Klarstellung vorab: Der Einsatz einer Haushaltshilfe ersetzt keine 24 Stunden Pflegekraft und keine medizinischen Maßnahmen. Sie ergänzt die Versorgung genau dort, wo Alltag und Pflege sonst keine Aussicht auf Entlastung lassen. Auch Sie als Angehörige dürfen sich Pausen nehmen und für sich selbst sorgen, das gehört genauso zur Begleitung wie die Versorgung Ihres Angehörigen.
JP Servicefee: Ihr anerkannter Dienstleister an Ihrer Seite
Als anerkannter Dienstleister für den Entlastungsbetrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen und nicht in Vorleistung gehen. Wir übernehmen das für Sie.
Seit mehr als 8 Jahren unterstützen wir Familien in Dormagen, Neuss und ganz NRW im Haushalt und im Alltag. Unsere Servicefeen kommen zu Ihnen nach Hause, zuverlässig und mit Feingefühl für die besondere Situation, in der sich Ihre Familie gerade befindet.
Wir wissen, dass es in dieser Zeit nicht um Perfektion geht, sondern um Verlässlichkeit. Deshalb sprechen wir vorab genau ab, was Sie brauchen, und passen uns an, wenn sich die Situation ändert.
Ein Hinweis zu guter Letzt: Ambulante Hospizdienste, die im vorherigen Abschnitt erwähnt wurden, finanzieren sich neben der Krankenkasse häufig auch über Spenden. Auch die ehrenamtliche Begleitung durch Hospizdienste ist für Sie in den meisten Fällen kostenfrei. Ein Blick auf lokale Angebote lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht.
Wir sind an Ihrer Seite
Sie müssen diese Zeit nicht allein bewältigen. Weder die Pflege, noch den Haushalt oder die vielen kleinen Entscheidungen, die jetzt anstehen.
Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam, wie wir Sie entlasten können.