Pflege ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Tag für Tag, oft über Jahre. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, investiert einiges: Zeit, Kraft, Aufmerksamkeit. Doch auch die stärkste und ambitionierteste Pflegeperson braucht irgendwann eine Auszeit. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, wie ein Termin, eine Erkältung oder ein paar Tage Urlaub.
Genau für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege, eine der Pflegeleistungen nach § 39 SGB XI. Sie sorgt dafür, dass die Pflege weiterläuft, auch wenn die eigentliche Pflegeperson gerade nicht kann. Für viele Familien ist das die Möglichkeit, sich ohne schlechtes Gewissen eine Pause zu nehmen. Falls die Pflege dann noch von JP Servicefee übernommen wird, können sie mit Gewissheit sagen: „Der Angehörige ist gut versorgt.“
In diesem Artikel erklären wir, was Verhinderungspflege genau bedeutet, wer sie in Anspruch nehmen darf und welche Beträge die Pflegekasse für diese Entlastung übernimmt.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kommt zum tragen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist. Sie könnte auf Grund einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthaltes oder ein Erholungsurlaub ausfallen. Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person weiter zu Hause versorgt wird.
Übernommen werden kann diese Aufgabe von einem anerkannten Pflegedienst, Nachbarn oder Angehörigen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Verhinderungspflege steht Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zu. Für Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse diese Leistung nicht. Eine Vorpflegezeit müssen Sie nicht mehr nachweisen. Die früher übliche Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Der Anspruch besteht damit sofort.
Wann macht Verhinderungspflege Sinn?
Die Gründe für eine Ersatzpflege sind vielfältig. Häufig geht es um:
- Erholungsurlaub der Pflegeperson
- Krankheit oder einen Reha-Aufenthalt
- Arzttermine oder Behördengänge
- Kurze Auszeiten wie ein Theaterbesuch oder ein Treffen mit Freunden
- Fortbildungen oder Kurse
Egal, ob es um wenige Stunden oder mehrere Wochen geht: Das Budget lässt sich flexibel einsetzen, je nachdem, was die Situation gerade erfordert.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Für die Verhinderungspflege kommen mehrere Personen infrage. Dazu zählen Angehörige, Freunde oder Nachbarn ebenso wie hauswirtschaftliche Dienstleister.
Wichtig zu wissen: Wird die Ersatzpflege von Personen übernommen, die bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder von Personen aus dem gleichen Haushalt, fällt der Zuschuss niedriger aus als bei externer Unterstützung. Wer die Aufgabe an jemand Außenstehendes übergibt, kann das volle Budget ausschöpfen.
Ein Unterschied, den viele nicht kennen: Bei stundenweiser Verhinderungspflege, also weniger als 8 Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Diese Zeit zählt außerdem nicht zu den 56 Tagen im Jahr, die Ihnen insgesamt zustehen. Nur die tageweise Verhinderungspflege wird auf diese 56 Tage angerechnet. Bei tageweiser Verhinderungspflege, wenn die Ersatzpflege 8 Stunden am Tag oder mehr dauert, wird das Pflegegeld für diese Zeit nur zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld übrigens noch in voller Höhe.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse?: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Pflegeversicherung stellt Versicherten für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam ein Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Es kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr verwendet werden. Beide Leistungen teilen sich diesen Topf.
Wird die Ersatzpflege von nahen Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern übernommen, gilt eine niedrigere Grenze innerhalb des Jahresbetrags. Sie entspricht dem doppelten monatlichen Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrads:
- Pflegegrad 2: bis zu 694 Euro jährlich
- Pflegegrad 3: bis zu 1.198 Euro jährlich
- Pflegegrad 4: bis zu 1.600 Euro jährlich
- Pflegegrad 5: bis zu 1.980 Euro jährlich
Übernehmen andere Personen oder ein Dienst die Ersatzpflege, steht das volle Budget von bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.
Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen. Er gilt für alle Pflegegrade und lässt sich gut mit der Verhinderungspflege kombinieren, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Unterstützung im Alltag. Übrigens bieten viele Pflegekassen kostenlose Pflegekurse , auch als Online-Pflegekurse an. Dort können pflegende Angehörige praktisch lernen, wie sich eine Auszeit gut vorbereiten lässt.
So stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege
Der Antrag geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, entweder online oder schriftlich. Am einfachsten ist es, frühzeitig zu planen, etwa wenn ein Urlaub oder ein Klinikaufenthalt schon feststeht. Aber auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich. Wichtig dabei: Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wer unsicher ist, wie hoch der eigene Anspruch ausfällt oder welche Nachweise nötig sind, muss das nicht allein herausfinden. JP Servicefee hilft Ihnen gerne weiter.
JP Servicefee: An Ihrer Seite, wenn die Pflegeperson eine Pause braucht
Verhinderungspflege deckt nicht nur Pflege ab. Auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder die Haushaltsführung gehören dazu. Genau hier setzt JP Servicefee an.
Als anerkannter Dienstleister für Haushaltshilfe in Dormagen, Neuss und ganz Nordrhein-Westfalen übernehmen unsere Servicefeen die Aufgaben die liegen bleiben, wenn die gewohnte Unterstützung mal ausfällt. Verlässlich, mit Herz und immer sofort vor Ort. Ob als stundenweise Verhinderungspflege für ein paar Stunden am Tag oder als tageweise Verhinderungspflege über mehrere Tage: Unsere Servicefeen richten sich nach dem, was Sie gerade brauchen. So bleibt der Alltag der pflegebedürftigen Person stabil, selbst wenn die Hauptpflegeperson gerade eine Auszeit braucht.
Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung zu Ihrer Situation passt. So finden Sie immer die ideale Finazierung für Ihre Verhinderungspflege. Auch wenn Sie die Verhinderungspflege beantragen möchten und sich noch unsicher sind, wie das geht: Wir begleiten Sie dabei. Sie müssen die Formulare und Paragrafen nicht selbst durchdringen. Das übernehmen wir.
Als Ersatzpflegeperson kennen unsere Servicefeen den Alltag der Menschen die sie unterstützen. So können sie sich behutsam an bestehende Abläufe anpassen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie wissen noch nicht genau, welcher Anspruch für Sie infrage kommt? Rufen Sie einfach an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was möglich ist, und kümmern uns um den Rest. Damit Sie dort bleiben können, wo Sie am liebsten sind: im eigenen Zuhause.